Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf die Erstattung eines Zuschusses zum Zahnersatz haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen.
Reichen Sie Ihre Unterlagen vor der Behandlung ein, um zu wissen, ob ein Zuschuss gezahlt werden kann.
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
Aktualisiert am 05.11.2025