Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie denken darüber nach, einen Teil des Energiebedarfs Ihres Gebäudes über Solarenergie abzudecken, wissen aber nicht, wie? Dann nutzen Sie die Solarberatung für Bremen und Bremerhaven.
Anmeldung beim Versorgungswerk für Steuerberater
Berufsregister für Steuerberater/innen
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Lohnsteuerhilfeverein
Buchführungshelfer
Landwirtschaftliche Buchstelle
Bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu kaufen?
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab. Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Nach § 34a der Gewerbeordnung besteht für den Betrieb des Bewachungsgewerbes eine Erlaubnispflicht.
Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.
Betriebe und Eintrichtungen, die mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln, müssen diese beim Ordnungsamt anmelden.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 23.09.25 um 12:15