Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadt Bremen verlegt wird.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
(die Erfassung und Übermittlung ist online möglich - siehe Verfahren)
- eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
Aktualisiert am 10.10.2023