Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder
Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
- eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
(z.B. Gaststättenkonzession)
(die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)
bei juristischen Personen, Firmen
3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
18,00 EUR
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Aktualisiert am 06.05.2023