Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.

Ändert sich der Name, kann dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitgeteilt und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis der Namensänderung

    Es ist entweder

    • eine Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung oder
    • ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch eingereicht werden.

    Es ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift erforderlich.

    Die Unterlagen können Ihnen anschließend wieder zurückgesandt werden.

    Einfache Kopien genügen nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises reicht nicht aus.

  • Antrag auf Namensänderung

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Eine E-Mail wahrt nicht die Schriftform.

    Sie können den Vordruck unter "Formulare" nutzen.