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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
- wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
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Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.
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Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
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Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
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Wenn Sie im Bergbau lange unter Tage gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen.
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Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Sie müssen dazu vor dem 02.01.1961 geboren sein.
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Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen,
- wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind und
- wenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten.
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Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
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Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
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Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.
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Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente gehen.
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Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
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Sie können eine Nachsorgeleistung von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt in der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Reha die Notwendigkeit für eine Reha-Nachsorge feststellt.
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Wenn Sie berufstätig sind und erste Beeinträchtigungen oder Beschwerden auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
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Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung – zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen – erhalten.
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Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.
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Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
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Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
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Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
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Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
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Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.