Besondere Leistungen im Einzelfall zur Förderung einer Ausbildung im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Soweit bei Geschädigten und Waisen die Förderung einer Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Darlehen schädigungsbedingt erfolgt, kann der Träger der Sozialen Entschädigung auf Antrag die Rückzahlung des Darlehens übernehmen.