Schulzeugnis – Ersatz bei Verlust oder nach Namensänderung beantragen
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
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Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie als Erwachsene(r) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen und und eine mindestens 24-monatige Berufstätigkeit beziehungsweise Ersatzzeiten vorweisen können, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleichen an einer Schule in der Freien Hansestadt Bremen stellen? Erfahren Sie hier mehr.
Hier können Sie Ihr Kind nach dem Zuzug aus dem Ausland für einen Schulplatz in der Stadtgemeinde Bremen anmelden, wenn Ihr Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
Geschädigte, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten, um eine erste Ausbildung oder eine Weiterbildung zu machen.
Soweit bei Geschädigten und Waisen die Förderung einer Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Darlehen schädigungsbedingt erfolgt, kann der Träger der Sozialen Entschädigung auf Antrag die Rückzahlung des Darlehens übernehmen.