Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfeverein
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Haben Sie Fragen zu EU-Fördergeldern oder möchten Sie wissen, ob es europäische Fördermittel für ein Vorgaben von Ihnen gibt? Der EuropaPunktBremen kann Ihnen weiterhelfen!
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.