Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Sind Sie beispielsweise infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage geraten, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".
Informationen zur Grundsteuerreform und welche Angaben für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlich sind, erhalten Sie unter www.grundsteuer.bremen.de. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer.
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.
Zurechnungsfortschreibung
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder durch schriftlichen Antrag die Erteilung eines Grundbuchauszuges beantragen.
Die Versteigerung erfolgt über das Onlineportal des Zolls.