Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Niederschlagswasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
Sie möchten bereits bei der Lohnabrechnung Steuern sparen und Freibeträge berücksichtigen lassen? Erfahren Sie hier mehr.
Erhalten Sie Hinterbliebenenbezüge, können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.