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Migrationsamt

Fragen und Antworten

Wir sind bemüht Ihnen alle notwendigen Informationen unter den Dienstleistungen und auf unseren Seiten zur Verfügung zu stellen. Dennoch erreichen uns gelegentlich Rückfragen und Bitten um weitere Erläuterungen. Die Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen finden Sie im Folgenden.

Versandwoche der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Ihren eAT senden wir Ihnen per Post zu. Sie können sich hier darüber informieren, für welchen Zeitraum wir die eATs derzeit versenden. Bei der hier angegebenen Kalenderwoche (KW) handelt es sich um die Woche der Beantragung, also um die Woche in der Sie zur Beantragung des eAT einen persönlichen Termin im Migrationsamt hatten.
Wir versenden derzeit die KW XY.

Mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) läuft bald ab und ich habe bisher noch keinen Termin zur Verlängerung bekommen. Was muss ich tun?

Sollten Sie einen Monat vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels noch keinen Termin zur Verlängerung von uns bekommen haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de

Ich möchte meinen PIN für die Online-Ausweisfunktion ändern.

Der PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels kann von Ihnen persönlich im Migrationsamt geändert werden. Hierfür benötigen Sie einen Termin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de

Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren eAT verloren haben, senden Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de
Sollten Sie einen anderen Aufenthaltstitel verloren haben (zum Beispiel: Fiktionsbescheinigung, Gestattung oder Duldung), senden Sie bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de
 Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres eATs können Sie über die Sperr-Hotline unter der Rufnummer (+49) 116 116 vornehmen lassen.

Mir wurde mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) gestohlen. Was muss ich tun?

Den Diebstahl Ihres eATs müssen Sie bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie eine Verlustanzeige der Polizei haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de

Ich bin umgezogen und muss die Adresse auf meinem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen.

Für die Adressänderung auf dem eAT müssen Sie einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Serviceportal Bremen - Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel

Ich möchte mein Besuchsvisum/Schengenvisum verlängern.

Die Verlängerung eines Besuchsvisums/Schengenvisums ist nur möglich, wenn aufgrund höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe eine Ausreise aus Deutschland vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums nicht möglich ist und diese Gründe vor Einreise nach Deutschland nicht bekannt waren. Die beim Antrag auf Verlängerung genannten Gründe sind entsprechend zu belegen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Serviceportal Bremen - Visaverlängerung

Ich möchte einen ausländischen Gast einladen (Verpflichtungserklärung).

Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zur Beantragung eines Besuchs-/Schengenvisums für unter 3 Monate ist das Bürgeramt zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)

Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zur Beantragung eines Visums für mehr als 3 Monate ist das Migrationsamt zuständig. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de

Ich möchte eine Schülersammelliste (Liste der Reisenden) für eine Schulfahrt ins europäische Ausland beantragen.

Informationen zur Beantragung einer Schülersammelliste finden Sie hier: Klassenfahrten mit ausländischen Schüler/-innen in das europäische Ausland

Schulfahrten nach Großbritannien sind seit dem 01.10.2021 nicht mehr über Schülersammellisten möglich. Für Schulfahrten nach Großbritannien benötigen Schülerinnen und Schüler ein eigenes gültiges Reisedokument

Ich lebe im Ausland und möchte nach Deutschland einreisen.

Informationen zu allgemeinen Auskünften und Möglichkeiten der Einreise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt: Einreise und Aufenthalt in Deutschland - Auswärtiges Amt  

Ich möchte mich einbürgern lassen.

Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf folgender Internetseite: Serviceportal Bremen - Einbürgerung

Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Informationen zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis und die Voraussetzungen für die Erteilung finden Sie in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis beantragen“ oder direkt hier: Serviceportal Bremen - Niederlassungserlaubnis beantragen

Ich benötige eine Aufenthaltserlaubnis für mein neugeborenes Kind.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und ein Kind geboren haben, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind beantragen.
Sofern uns die Geburt Ihre Kindes bekannt ist, erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit Informationen über die bei uns einzureichenden Unterlagen. Sollten Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes kein Anschreiben von uns erhalten haben, dann bitten wir um eine Mitteilung per E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de

Ich benötige einen Rentenversicherungsverlauf. Wo kann ich diesen anfordern?

Einen Rentenversicherungsverlauf müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen: Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)

Meine Gestattung oder Duldung muss verlängert werden.

Gestattungen und Duldungen werden vor Ablauf im schriftlichen Verfahren verlängert. Sollte Ihre Gestattung oder Duldung eine Gültigkeit von weniger als 1 Woche haben und sollten Sie noch keine Verlängerung von uns erhalten haben, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an ref30@migrationsamt.bremen.de

Meinem Asylantrag wurde stattgegeben. Muss ich dies dem Migrationsamt mitteilen? Wann bekomme ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Das Migrationsamt erhält den schriftlichen Bescheid vom BAMF. Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides vom BAMF wird Ihnen vom Migrationsamt eine Termineinladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis per Post zugeschickt.
 Sie müssen dem Migrationsamt nicht mitteilen, dass Sie einen Bescheid vom BAMF bekommen haben.
 Weitere Informationen zum Verfahren, wenn Ihrem Asylantrag stattgegeben wurde, finden Sie hier: Serviceportal Bremen - Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis

Ich habe Originaldokumente beim BAMF eingereicht. Wann bekomme ich diese zurück?

Pässe/ ID-Karten werden Ihnen bei Ihrem Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Migrationsamt ausgehändigt. Alle anderen Originaldokumente werden Ihnen per Post nach Hause zugeschickt.

Ich habe ein Stellenangebot/ eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine Beschäftigung. Wie kann ich dies beim Migrationsamt einreichen?

Wenn Sie ein Stellenangebot erhalten haben, lassen Sie sich bitte vom Arbeitgeber das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" ausfüllen. Sie finden das Formular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder direkt hier .

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte als pdf-Datei an office@migrationsamt.bremen.de  

Freiwillige Ausreise

Bei Ihrer freiwilligen Ausreise können Sie Unterstützung der AWO Rückkehrberatung bekommen: Rückkehrberatung - AWO Bremen (awo-bremen.de)

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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