Wir sind bemüht Ihnen alle notwendigen Informationen unter den Dienstleistungen und auf unseren Seiten zur Verfügung zu stellen. Dennoch erreichen uns gelegentlich Rückfragen und Bitten um weitere Erläuterungen. Die Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen finden Sie im Folgenden.
Ihren eAT senden wir Ihnen per Post zu. Sie können sich hier darüber informieren, für welchen Zeitraum wir die eATs derzeit versenden. Bei der hier angegebenen Kalenderwoche (KW) handelt es sich um die Woche der Beantragung, also um die Woche in der Sie zur Beantragung des eAT einen persönlichen Termin im Migrationsamt hatten.
Wir versenden derzeit die KW XY.
Sollten Sie einen Monat vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels noch keinen Termin zur Verlängerung von uns bekommen haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de
Der PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels kann von Ihnen persönlich im Migrationsamt geändert werden. Hierfür benötigen Sie einen Termin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de
Wenn Sie Ihren eAT verloren haben, senden Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de
Sollten Sie einen anderen Aufenthaltstitel verloren haben (zum Beispiel: Fiktionsbescheinigung, Gestattung oder Duldung), senden Sie bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres eATs können Sie über die Sperr-Hotline unter der Rufnummer (+49) 116 116 vornehmen lassen.
Den Diebstahl Ihres eATs müssen Sie bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie eine Verlustanzeige der Polizei haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de
Für die Adressänderung auf dem eAT müssen Sie einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Serviceportal Bremen - Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel
Die Verlängerung eines Besuchsvisums/Schengenvisums ist nur möglich, wenn aufgrund höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe eine Ausreise aus Deutschland vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums nicht möglich ist und diese Gründe vor Einreise nach Deutschland nicht bekannt waren. Die beim Antrag auf Verlängerung genannten Gründe sind entsprechend zu belegen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Serviceportal Bremen - Visaverlängerung
Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zur Beantragung eines Besuchs-/Schengenvisums für unter 3 Monate ist das Bürgeramt zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)
Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen zur Beantragung eines Visums für mehr als 3 Monate ist das Migrationsamt zuständig. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an ref10@migrationsamt.bremen.de
Informationen zur Beantragung einer Schülersammelliste finden Sie hier: Klassenfahrten mit ausländischen Schüler/-innen in das europäische Ausland
Schulfahrten nach Großbritannien sind seit dem 01.10.2021 nicht mehr über Schülersammellisten möglich. Für Schulfahrten nach Großbritannien benötigen Schülerinnen und Schüler ein eigenes gültiges Reisedokument
Informationen zu allgemeinen Auskünften und Möglichkeiten der Einreise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt: Einreise und Aufenthalt in Deutschland - Auswärtiges Amt
Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf folgender Internetseite: Serviceportal Bremen - Einbürgerung
Informationen zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis und die Voraussetzungen für die Erteilung finden Sie in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis beantragen“ oder direkt hier: Serviceportal Bremen - Niederlassungserlaubnis beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und ein Kind geboren haben, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind beantragen.
Sofern uns die Geburt Ihre Kindes bekannt ist, erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit Informationen über die bei uns einzureichenden Unterlagen. Sollten Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes kein Anschreiben von uns erhalten haben, dann bitten wir um eine Mitteilung per E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de
Einen Rentenversicherungsverlauf müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen: Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)
Gestattungen und Duldungen werden vor Ablauf im schriftlichen Verfahren verlängert. Sollte Ihre Gestattung oder Duldung eine Gültigkeit von weniger als 1 Woche haben und sollten Sie noch keine Verlängerung von uns erhalten haben, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an ref30@migrationsamt.bremen.de
Das Migrationsamt erhält den schriftlichen Bescheid vom BAMF. Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides vom BAMF wird Ihnen vom Migrationsamt eine Termineinladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis per Post zugeschickt.
Sie müssen dem Migrationsamt nicht mitteilen, dass Sie einen Bescheid vom BAMF bekommen haben.
Weitere Informationen zum Verfahren, wenn Ihrem Asylantrag stattgegeben wurde, finden Sie hier: Serviceportal Bremen - Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis
Pässe/ ID-Karten werden Ihnen bei Ihrem Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Migrationsamt ausgehändigt. Alle anderen Originaldokumente werden Ihnen per Post nach Hause zugeschickt.
Wenn Sie ein Stellenangebot erhalten haben, lassen Sie sich bitte vom Arbeitgeber das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" ausfüllen. Sie finden das Formular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder direkt hier .
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte als pdf-Datei an office@migrationsamt.bremen.de
Bei Ihrer freiwilligen Ausreise können Sie Unterstützung der AWO Rückkehrberatung bekommen: Rückkehrberatung - AWO Bremen (awo-bremen.de)