Inhaber der Ausnahmegenehmigung haben folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):
- Parken bis zu drei Stunden: an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben)
- Überschreiten der zugelassenen Parkdauer: im Bereich eines Zonenhalteverbots
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus: an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
- Parken während der Ladezeiten: in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken bis zu drei Stunden: auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung: an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen: außerhalb der markierten Parkstände – soweit der übrige Verkehr (insbesondere der fließende Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird
Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
Voraussetzungen
Der orangefarbene Parkausweis kann beantragt werden, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkt) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
- schwerbehindert mit einer Morbus-Crohn-Erkrankung oder Colitis ulcerosa-Erkrankung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 60 beträgt
- schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt
- eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen
Bei offizieller Antragstellung für den Schwerbehindertenausweis wird diese Parkerleichterung sofort mit überprüft, wenn das Merkzeichen „aG“ im Antrag angekreuzt wurde. Ansonsten schicken Sie bitte ein formloses Schreiben und bitten um Überprüfung oder bitten telefonisch um entsprechende Bewilligung beim AVIB.
- Für Anträge für Dritte benötigen wir folgende Unterlagen:
- Unterlagen des Antragstellers, Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen Versorgungsamt
- Vollmacht vom Antragsteller:in
- ggf. Betreuungsausweis