Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 18.07.23 um 08:15

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Der Reisepass kann in einem der BürgerServiceCenter in Bremen beantragt werden.

Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und der andere Sorgeberechtigte seine Zustimmungserklärung und sein Ausweisdokument (im Original oder als Kopie) vorlegen lässt.

Eine Änderung der Personendaten des Kindes (z.B. eine Namensänderung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

Weitere allgemeine Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.9876.de

Voraussetzungen

Das minderjährige Kind:

  • besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • muss bei der Antragstellung anwesend sein

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.

Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargeleget wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!