Hier können Sie Ihr Kind nach dem Zuzug aus dem Ausland für einen Schulplatz in der Stadtgemeinde Bremen anmelden, wenn Ihr Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.

Das Bildungsressort ist für schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren zuständig. Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse können nach dem Zuzug aus dem Ausland erste Sprachkenntnisse in Lerngruppen erlangen.

Diese heißen Vorkurse und finden in Schulen in ganz Bremen statt. Zusätzlich gibt es Willkommensschulen für neu in Bremen angekommene Kinder und Jugendliche, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen.

Neu ankommende Kinder im Grundschulalter erhalten ein erstes Lernangebot in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Voraussetzungen

  • Erstmaliger Schulbesuch in der Stadtgemeinde Bremen nach Zuzug aus dem Ausland
  • Keine oder für den regulären Schulbesuch unzureichende Deutschkenntnisse
  • Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift

    gegebenenfalls Meldebescheinigung (wenn schon vorhanden)