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Amt für Soziale Dienste - Fachdienst "Stationäre Leistungen"


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Unsere Dienstleistungen

  • Hilfe zur stationären Pflege

    Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.

    Lebenslage(n): Gesundheit und Vorsorge

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Aktualisiert am 10.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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