Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan:
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Keine.
Aktualisiert am 14.04.2025