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Gewerbe abmelden

  • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden, wenn Sie den Betrieb einstellen.

  • Basisinformationen

    Sie müssen Ihr Gewerbe abmelden, wenn 

    • Sie Ihren selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vollständig aufgeben oder
    • ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG und AG) umwandeln möchten.

    Wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadtgemeinde Bremen verlegt wird, muss das Gewerbe nur am neuen Ort angemeldet werden.

    Die Abmeldung muss von den folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreter:innen vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter:innen jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

    Voraussetzungen

    • Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
    • Betriebsauflösung 
  • Ablauf

    Sie können Ihr Gewerbe online, schriftlich oder persönlich abmelden. Bitte nutzen Sie nur eine dieser Möglichkeiten.
    Bitte beachten Sie, dass bei Personengesellschaften eine eigene Gewerbeabmeldung für jeden persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich ist.

    Online

    • Nutzen Sie den Online-Dienst „eMeldung“.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Am Ende bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
    • Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Gewerbeabmeldung.

    Schriftlich

    • Füllen Sie das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ aus.
    • Schicken Sie das Formular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle.
    • Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Gewerbeabmeldung. 

    Persönlich

    • Für die persönliche Abmeldung vor Ort müssen Sie einen Termin vereinbaren.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zum Termin.
    • Die Bestätigung über die Gewerbeabmeldung erhalten Sie direkt im Anschluss.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Weitere Hinweise

    • Sie können die Gewerbeabmeldung auch über den „Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Bremen“ machen. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.
    • Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
  • Benötigte Unterlagen

    • ausgefülltes Gewerbe-Abmeldeformular

      Bei einem Termin vor Ort nicht nötig.

    • Personalausweis oder Reisepass (des Gewerbetreibenden)und ggf. eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

      eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend

    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • Bevollmächtigte Person muss sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
      • Ausweisdokument (mindestens als Kopie) der Person, die die Vollmacht ausgestellt hat, muss mitgebracht werden.
    • ggf. Handelsregisterauszug

      Kopie des Handelsregister-Auszugs bei juristischen Personen, Firmen, wenn Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

    • eMeldung
      eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    • Gründungs-Assistent
      Nur ein paar einfache Fragen und gründung:digital findet genau die Anträge, die Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen. Diese Anträge füllen Sie über gründung:digital online aus und senden sie direkt an die zuständigen Behörden.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 14.01.2026

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