Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Weiträumige Dachbegrünungen tragen dazu bei, Oberflächengewässer von Schadstoffeinträgen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund will der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Eigeninitiative der BremerInnen anregen und mit Zuschüssen eine umfangreiche Begrünung von Dächern fördern.

Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung. Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Dächern im Zusammenhang mit einer Begrünung sind ebenfalls förderfähig.

Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Fläche beträgt maximal 25 Euro. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • das zu begrünende Haus in Bremen oder Bremerhaven steht,
  • der Antragstellende Grund- und Gebäudeeigentümer ist oder sonst dinglich verfügungsberechtigt (zum Beispiel Erbbauberechtigte beziehungsweise Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
  • die Maßnahme freiwillig ist, also keine gesetzliche Verpflichtung durchgeführt wird, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.