Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.
Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.
Der Reisepass kann in einem der BürgerServiceCenter in Bremen beantragt werden.
Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und der andere Sorgeberechtigte seine Einverständniserklärung und sein Ausweisdokument (im Original oder als Kopie) vorlegen lässt. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".
Eine Änderung der Personendaten des Kindes (z.B. eine Namensänderung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Weitere allgemeine Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.9876.de
Das minderjährige Kind:
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.
Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargeleget wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.
Gültigkeit
Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
37,50 EUR für Personen bis 24 Jahre
32,00 EUR zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren
22,00 EUR zusätzlich für den 48-Seiten-Pass
6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
6 bis 8 Wochen.
Im Expressverfahren ca. 4 - 5 Tage.
Aktualisiert am 07.11.2025