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Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren Ausweise und Dokumente Reisen und Auslandsaufenthalt

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.

  • Basisinformationen

    Der Reisepass kann in einem der BürgerServiceCenter in Bremen beantragt werden.

    Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Antrag persönlich stellt und der andere Sorgeberechtigte seine Einverständniserklärung und sein Ausweisdokument (im Original oder als Kopie) vorlegen lässt. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".

    Eine Änderung der Personendaten des Kindes (z.B. eine Namensänderung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

    Weitere allgemeine Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter
    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.9876.de

    Voraussetzungen

    Das minderjährige Kind:

    • besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
    • muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.

    Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargeleget wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.

  • Ablauf

    • Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (d.h. mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Formulare" - "Einverständniserklärung ePass".
    • Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht. Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien genügen). Nur bei der Antragstellung können Erziehungsberechtigte auch ihre Zustimmung zur Abholung durch das minderjährige Kind erklären.

    Weitere Hinweise

    Gültigkeit

    • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Benötigte Unterlagen

    • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
    • Identitätsnachweis
      • Zum Beispiel Personalausweis, gültiger (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen beziehungsweise Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

      Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

      sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise

    • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    37,50 EUR für Personen bis 24 Jahre
    32,00 EUR zusätzlich für die Ausstellung im Expressverfahren
    22,00 EUR zusätzlich für den 48-Seiten-Pass
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    6 bis 8 Wochen.
    Im Expressverfahren ca. 4 - 5 Tage.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

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