Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.

Wenn Sie Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge aufgeben, entfällt die Beitragspflicht.

Außerdem entfällt die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich für folgende Bereiche:

  • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Voraussetzungen

Sie sind noch Inhaber einer Betriebsstätte oder beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge und setzen diese außer Betrieb.