Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Muss ich Hundesteuer bezahlen?

Die Hundesteuer kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn bestimmte sachliche oder persönliche Voraussetzungen (z. B. geringes Einkommen) erfüllt sind. Der Erlass wird nur für den Ersthund bewilligt. Ein Erlass gilt immer nur für das laufende Jahr und muss für die Folgejahre neu beantragt werden.

Voraussetzungen

  •  Sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe (z.B. geringes Einkommen)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensnachweis

    Die monatlich zur Lebensführung zur Verfügung stehenden Einnahmen.