Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wer in sämtlichen bremischen Gewässern angeln/fischen möchte, benötigt einen Fischereischein.
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
oder Nachweis im Sinne des § 42 Abs. 3 BremFiG (vor dem 01.10.1991 ausgestellter Fischereischein mit einer Gültigkeit von mindestens drei zusammenhängenden Jahren)
Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim
Landesfischereiverband,
Grambker Heerstr. 141,
28719 Bremen,
Tel.: (0421) 6 44 99 94,
Fax (0421) 6 94 02 24
abgelegt werden.
Das Bürgeramt erkennt Fischerei-Prüfungszeugnisse, die bei anerkannten Landesfischereiverbänden anderer Bundesländer erworben wurden, an.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.
Der Fischereischein ist unbefristet gültig.
sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen
64,00 EUR Erstausstellung Fischereischein
20,00 EUR Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Aktualisiert am 22.01.2021