In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Ein Antrag kann
Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags: Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 - 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Der Ausweis wird per Post an den Antragsteller verschickt.
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweise müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ausgefüllter Antrag
- Fahrzeugschein
- evtl. Nutzungsberechtigung
- bei 2. Wohnsitz Meldebescheinigung
Verlust:
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
Fahrzeugwechsel:
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
10,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Monat
20,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1/2 Jahr
30,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
50,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
11,50 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Kennzeichenänderung
11,50 EUR Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung
10,00 EUR 10 Tageskarte (für Besucher - nur im 10-er Block erhältlich)
4,00 EUR 1 Wochenkarte (für Besucher)
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; es wird lediglich das Recht erworben, in einem Bewohnerparkgebiet das Auto abzustellen.
Besucherkarten werden nur an Bewohner der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Der Erwerber der Besucherkarte muss nicht Halter eines KfZ sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.
Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages.
Grundsätzlich, d. h. wenn kein gesetzliches Halteverbot dagegen spricht, darf das eigene Auto vor der eigenen Einfahrt geparkt werden. Auch anderen darf das Parken vor der eigenen Einfahrt durch den Eigentümer gestattet werden.
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.
Die alteSonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.
Die günstigste Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Besucherkarte bzw. eine Wochenkarte.
Eine entsprechende Sonderparkberechtigung wird ausgestellt. Dafür wird ein Nachweis über die Mitgliedschaft im Carsharing benötigt.
Die Sonderparkberechtigung kann verlängert werden. Hierfür sollte sich der Inhaber 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Sonderparkberechtigung beimAmt für Straßen und Verkehr melden.
Unterlagen: - Fahrzeugschein, - evtl. Nutzungsberechtigung
Anhänger (bis 14 Tagen) und Motorräder dürfen im Bewohnerparkgebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken.
Aktualisiert am 05.03.2021