Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.
Am Ende Ihrer Eingaben und nach erfolgter Online-Übermittlung drucken Sie bitte das ausgefüllte Abmeldeformular aus, unterschreiben dieses und senden es zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe Basisinformationen) per Post an die Gewerbemeldestelle.
Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).
3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
gebührenfrei
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.