Wenn Sie oder Ihr Betrieb einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen möchten, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie oder Ihr Betrieb einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen möchten, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn abändern oder ergänzen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Für diesen Hauptbetriebsplan müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und an Ihrer Anfallstelle entstehen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren ohne am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Sammelentsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.