Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
Hier finden Sie passende Beratungsangebote, Services, Anträge oder Nachweise.
Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Wie kann ich mein Kind von der Schule zurückstellen? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten und die Schulpflicht.
Sie möchten Ihr Kind vorzeitig für die Einschulung anmelden?
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §11-§13 EVUP eingeleitet und durchgeführt. werden.
Sie möchten in Deutschland als Ärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. Ebenso können Sie im Fall des Nichtbestehens die staatliche Pflichtfachprüfung einmalig wiederholen.