Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Mo. 07.07.25 um 09:15
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
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Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Schmutzwasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.