Sie möchten eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten?
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Sie möchten eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten?
Wenn in Ihrer Wohnung ein nicht baulicher Mangel besteht, für Personen weniger als 9 qm Wohnraum zur Verfügung steht oder auch Instandsetzungsmaßnahmen durch den / die Eigentümer/in nicht durchgeführt werden, können Sie dies bei der Wohnungsaufsicht melden.
Sie möchten ein Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen?
Auch in der Stadtgemeinde Bremen müssen Anlieger Gehwege regelmäßig von Laub, Schnee und Eis befreien. Über den Umfang der Räumpflicht gibt das Bremische Landesstraßengesetz (BremLStrG) Auskunft.
In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragene Rechte werden nur auf Antrag gelöscht.
Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.