Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Ihre Papiere, bitte! Sie wollen verreisen und brauchen einen Reisepass? Sie sind umgezogen und möchten Ihren Personalausweis ändern lassen?
In diesem Bereich finden Sie Informationen dazu, wo und wie Sie Ausweise, Dokumente und Urkunden beantragen, ändern oder beglaubigen lassen können. Vom Führungszeugnis über den Reisepass bis hin zur Geburtsurkunde.
Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Wenn Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ich möchte die Geschlechtsangabe in meinem Geburtenregister und den Vornamen ändern.
Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.
Sie haben die PIN-Nummer für Ihren elektronischen Personalausweis oder für Ihre eID-Karte vergessen oder verloren bzw. möchten die PIN-Nummer generell neu setzen? Hier erfahren Sie mehr darüber. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.