Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Sie möchten vorübergehend und gelegentlich Rechtsdienstleistungen anbieten und sind bereits als Rechtsdienstleister mit Niederlassung im europäischen Ausland tätig? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen der zuständigen Behörde mitteilen.
Sie benötigen als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter ersatzweise eine neue Flugbegleiterbescheinigung? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.