Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Niederschlagswasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Schmutzwasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt. Sie besteuert Umsätze von Unternehmern, die im Inland ausgeführt werden. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Hiervon gibt es Ausnahmen.
Als Geschäftsführer (z. B. einer GmbH) oder Vorstand (z. B. einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins) müssen Sie eventuell eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
Lohnsteuer sparen ? Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber können Sie die monatliche Lohnsteuerlast senken.
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
Mit der letzten Lohnabrechnung 2013 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seiner Arbeitnehmer elektronisch abzurufen.
Sie haben Fragen zur Vergnügungssteuer?
Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben? Machen Sie dafür einen Termin.