Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen.
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.
Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.
Wenn Sie bereits selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben und ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausüben möchten, dann können Sie eine Ausübungsberechtigung beantragen.