Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, kann er eine Vertragsstörungsmeldung an Sie als Lieferant übermitteln. Sie erhalten die Meldung im Lieferantencockpit. Diese Meldung kann auch durch den strategischen Einkauf erfolgen.
Sie sind adoptiert und suchen Ihre Herkunftsfamilie? Dann können Sie sich beim örtlichen Jugendamt oder der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Auch Mitglieder der Herkunftsfamilie bekommen Unterstützung bei der Suche nach dem Verbleib eines adoptierten Kindes.
Ab 01.01.2017 gibt es ein neues Merkzeichen. Es trägt die Bezeichnung taubblind (TBl).
Sie möchten wissen, wie hoch die durchschnittliche Miete einer Wohnung ist?
Minijobs - welche Regelungen gelten?
Wenn Sie als Lieferant eine Vertragsverletzung feststellen, können Sie dem strategischen Einkäufer eine Vertragsstörung melden. Sie können die Vertragsstörung im Lieferantencockpit an den strategischen Einkäufer übermitteln.