Sie können eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt.

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung einmal um bis zu 2 Jahren verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre sind:

  • das Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung,
  • die Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung,
  • die nach § 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
  • der Antrag ist vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.