Akkreditierung und Betrieb von Zertifizierungsdiensteanbietern
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig werden möchten, müssen Sie das Unternehmen akkreditieren und regelmäßig prüfen lassen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Sitz in Bonn. Einige Aufgabenbereiche befinden sich in der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Seit über 20 Jahren verantworten wir in Deutschland die lebenswichtigen Infrastrukturen für Strom, Gas, Telekommunikation und Post.
Wenn Sie eine Funkstörung feststellen und unsere Hilfe brauchen, erreichen Sie uns bundesweit unter Tel.: 0228 141516. Die Außenstelle Bremen ist für folgende Städte und Landkreise zuständig: Bremen und Bremerhaven, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Nienburg (Weser), Oldenburg (Land) ohne Wardenburg, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade, Verden, Wesermarsch.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig werden möchten, müssen Sie das Unternehmen akkreditieren und regelmäßig prüfen lassen.
Auf Antrag können sowohl natürliche, als auch juristische Personen als Bestätigungs- oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Nicht das Passende gefunden? Im gesamten Serviceportal suchen
Aktualisiert am 13.11.2025