Die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Organ der Selbstverwaltung des Berufsstands der Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Bremen.
Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.