In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Sie wollen bauen oder sich zu bestimmten Bauvorhaben informieren? Hier finden Sie Angebote dazu.
Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Dienstleistungsbeschreibungen für die Beratung und Information im Bereich Planen und Bauen.
In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück? Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.