Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.
Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.
Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:
Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid. Die Reproduktionseinrichtung erhält eine Kopie des Bescheides.
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen.
Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll.
Folgende Paare werden gefördert:
Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:
Onlinedienst
Papierform
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen. Mehr Informationen zum Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung finden Sie in der Dienstleistung „Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen“.
Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.
Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss muss vor dem Beginn der Behandlung beantragt werden. Die Behandlung darf erst nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Aktualisiert am 25.08.2023