Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Hauptsache gesund! In diesem Bereich finden Sie vielfältige Informationen zur Gesundheitsvorsorge sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – von der Familienversicherung über Vorsorge und Früherkennung bis hin zu Impfungen.
Außerdem haben wir zusammengestellt, wie der Staat den Sport unterstützt.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Sie können sich an die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit wenden, wenn Sie Informationen oder ein Beratungsgespräch zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wünschen.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gesundheitsamt Bremen am Mi. 02.07.25 um 09:30
Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.