Sie können eine Nachsorgeleistung von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt in der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Reha die Notwendigkeit für eine Reha-Nachsorge feststellt.
Hauptsache gesund! In diesem Bereich finden Sie vielfältige Informationen zur Gesundheitsvorsorge sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – von der Familienversicherung über Vorsorge und Früherkennung bis hin zu Impfungen.
Außerdem haben wir zusammengestellt, wie der Staat den Sport unterstützt.
Sie können eine Nachsorgeleistung von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt in der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Reha die Notwendigkeit für eine Reha-Nachsorge feststellt.
Wenn Sie berufstätig sind und erste Beeinträchtigungen oder Beschwerden auftauchen, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung – zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen – erhalten.
Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.
Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt? Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf) von ihrer Pflegekasse nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12.Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht. Rund um das Thema Pflege beraten die Pflegestützpunkte im Land Bremen verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos (Kontaktdaten s. unter "Zuständige Stellen").
Sind Sie aufgrund einer wesentlichen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder fähig, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, bieten Ihnen Werkstätten für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Teilhabe am oder der Eingliederung in das Arbeitsleben.
Sie haben Fragen und/oder wollen sich über eine Einrichtung für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen in Bremen und Bremerhaven beschweren, dann wenden Sie sich an das Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht! Auch, wenn Sie in einer Einrichtung auf Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten finden, können Sie ebenfalls die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.