Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen
Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
Aufgaben des Referats 23: Allgemeine, berufliche und politische Weiterbildung, außerschulische Berufsbildung
Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen.
In Bremen besteht für alle Arbeitnehmende ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilhabe an Bildung. Die Weiterbildungsveranstaltung muss als Bildungszeit anerkannt sein.
Mit der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird das Ziel verfolgt eine einheitliche hochwertige Ausbildungsqualität sicher zu stellen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und…
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Aktualisiert am 11.12.2025