Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
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Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Wenn Sie Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Sprossen in den Verkehr bringen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit gegebenenfalls eine Zulassung.
Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.
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Aktualisiert am 19.02.2026