Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
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