Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.
Zur Prüfung des Antrags auf Anerkennung werden Fachdienststellen der zuständigen Stelle beteiligt. So zum Beispiel zur Frage, ob die schulinternen Curricula den Anforderungen genügen.
Daneben werden u.a. auch die Anforderungen an die Qualität der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I und II im Vergleich zu den öffentlichen Schulen geprüft.
Für die Prüfung einer möglichen Anerkennung sind grundsätzlich folgende Unterlagen für den allgemeinbildenden Bereich notwendig:
Zudem können Hospitationen durch die zuständige Stelle in ausgewählten Jahrgängen erfolgen.
Für den berufsbildenden Bereich gilt:
Zudem können Hospitationen durch die zuständige Stelle erfolgen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Genehmigung einer Ersatzschule
Aktualisiert am 17.10.2025