Verfahren

Die Anerkennung einer Einrichtung der Weiterbildung nach dem WBG ist schriftlich und in deutscher Sprache bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu beantragen. 
Die regelmäßige Überprüfung der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung erfolgt innerhalb von drei Jahren.

Rechtsgrundlagen