Verfahren

Nach Eingang der Beschwerde nimmt die Zentralstelle folgende Schritte vor:

  1. Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  2. Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
    • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Zentralstelle zu begründen
    • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  3. Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an die Nutzerin oder den Nutzer mit dem Hinweis auf ein Schlichtungsverfahren und einer Erläuterung der Durchführung. Die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik setzt die öffentliche Stelle und die für diese zuständige oberste Landesbehörde über die Abschlussmitteilung in Kenntnis.