Haben Sie Probleme damit, digitale Angebote einer öffentlichen Stelle der Freien Hansestadt Bremen zu nutzen bzw. stoßen Sie auf technische Barrieren?
Haben Sie den Anbieter in Kenntnis gesetzt und keine oder nur unbefriedigende Antworten erhalten? Dann können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.

Digitale Auftritte und Angebote sind barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Diese 4 Prinzipien sind den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 entnommen.
Behinderten Menschen wird eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht, wenn die Angebote
• in der allgemein üblichen Weise,
• ohne besondere Erschwernis
• und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Digitale Auftritte und Angebote sind Websites, Anwendungen für mobile Endgeräte und sonstige Apps sowie grafische Programmoberflächen, wie z.B. Informations- und Service-Terminals und Datenträger.
Unter die barrierefreie Informationstechnik fallen auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung.

Wenn Sie bei Digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen auf Barrieren stoßen, haben Sie das Recht, sich bei der öffentlichen Stelle zu beschweren.

Voraussetzungen

Wenn Sie auf Probleme und Barrieren bei digitalen Angeboten öffentlicher Stellen stoßen, wenden Sie sich bitte zunächst an die öffentliche Stelle selber und bitten Sie um Behebung der Barrieren.

Eine Beschwerde bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik ist möglich, wenn:

  • Innerhalb von zwei Wochen keine Antwort der öffentlichen Stelle erfolgt ist
  • Die öffentliche Stelle erklärt, dass eine barrierefreie Gestaltung von Teilbereichen unverhältnismäßig sei und Sie das prüfen lassen möchten
  • Keine zufriedenstellende Antwort gegeben wurde und die Barriere immer noch besteht
  • Nach dem 23.09.2020 keine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden ist