Verfahren

Mit dem Antrag prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall zur Förderung einer Ausbildung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen das weitere Verfahren.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.