Welche Fristen sind zu beachten?

2 Wochen Einspruchsfrist nach Bekanntgabe
4 Wochen Zahlungsfrist nach Bekanntgabe

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % der festgesetzten Geldbuße, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro

Im Falle eines Einspruchs können weitere Kosten anfallen:
- Gerichtskosten